Seitenbereiche
Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken - Corona, Umsatzsteuer, Covid
Inhalt
/news_klienten/

Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.

Hinweis

Dieser Artikel ist auf dem Stand vom 21.1.2021. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 22. Januar 2021

Bild: azyCloud - stock.adobe.com

A.M.T – Ihr Steuerberater in 1030 Wien

Als Steuerberater in Wien Landstraße stehen unsere Klienten im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Dabei liegt uns die bestmögliche und rasche Umsetzung der Interessen unserer Klienten am Herzen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch in Sachen Unternehmensgründung. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach.

Erscheinungsdatum:

A.M.T. Steuerberatungs Ges.m.b.H.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.