Sonderausgaben: Was ist abzugsfähig? Wie kann man sie geltend machen?
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Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die jedoch das Gesetz explizit als einkommensmindernd wertet. Einige Sonderausgaben werden automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt (z. B. Spenden und Kirchenbeiträge), andere sind in der Steuererklärung einzutragen.
Manche Sonderausgaben, wie z. B. für Wohnraumschaffung oder bestimmte Versicherungen, sind nur bis 2020 abzugsfähig, wenn sie aus vor dem 1.1.2016 abgeschlossenen Verträgen bzw. Maßnahmen stammen.
Die Finanz berücksichtigt bei der Einkommensteuerberechnung einen Pauschbetrag von bis zu € 60,00 auch ohne Nachweis von Sonderausgaben.
Stand: 18.03.2019
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