Seitenbereiche
Wie lange muss ich Belege aufbewahren? - Aufbewahrungsfristen, Aufbewahrungspflichten, Belege
Inhalt
/vermieternews/

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, für das die Buchungen vorgenommen wurden, zu laufen. Für bestimmte Unterlagen gibt es eigene Aufbewahrungsfristen.

Beispiele für verlängerte Aufbewahrungsfristen sind:

  • Nach dem Umsatzsteuergesetz müssen Unterlagen, die Grundstücke im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes betreffen, 22 Jahre aufbewahrt werden.
  • Unterlagen, die in einem anhängigen Berufungsverfahren, gerichtlichen oder behördlichen Verfahren als Beweismittel dienen. Hier verlängert sich die Frist auf unbestimmte Zeit. Auch Unterlagen über Eigentums- oder Bestandsrechte und Arbeitsverträge sollten länger aufgehoben werden.

Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis zehn Jahre zurück möglich sind. Daher kann es sinnvoll sein, Unterlagen auch so lange aufzuheben.

Auch beim Kauf eines Grundstückes bzw. einer Immobilie im Privatvermögen sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen, unbefristet aufbewahrt werden (z. B. Kaufvertrag, Belege über Anwalts-/Notarkosten und Grunderwerbsteuer und alle Rechnungen zu später getätigten Investitionen).

Stand: 30. Juli 2020

Bild: Syda Productions - stock.adobe.com

A.M.T – Ihr Steuerberater in 1030 Wien

Als Steuerberater in Wien Landstraße stehen unsere Klienten im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Dabei liegt uns die bestmögliche und rasche Umsetzung der Interessen unserer Klienten am Herzen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie auch in Sachen Unternehmensgründung. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach.

Erscheinungsdatum:

A.M.T. Steuerberatungs Ges.m.b.H.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.